Cybersicherheit

US-Gericht schützt Standortdaten vor pauschalen Polizei-Abfragen bei Google

Susan Hill

Wer auf seinem Smartphone die Standortermittlung aktiviert hat, übergibt Google laufend Informationen darüber, wo er sich befindet. Bis vergangene Woche konnten US-amerikanische Ermittlungsbehörden diese Daten für alle Geräte in der Nähe eines Tatorts anfordern, ohne die Breite dieser Anfrage gerichtlich begründen zu müssen. Ein Urteil des Supreme Court vom 29. Juni, sechs Stimmen dafür und drei dagegen, ändert das.

Der Fall Chatrie v. United States dreht sich um Okello Chatrie, der wegen eines Bankraubs in Virginia im Jahr 2019 verurteilt wurde, unter anderem auf Grundlage eines sogenannten Geofence-Beschlusses. Das Verfahren funktioniert so: Die Polizei fordert von Google die Standorthistorien aller Mobilgeräte, die sich während eines bestimmten Zeitfensters innerhalb eines definierten Radius rund um den Tatort befunden haben. Im Fall Chatrie betrug dieser Radius 150 Meter. Aus dem erhaltenen Datensatz anonymer Geräte-IDs arbeiten Ermittler eine Verdächtigenliste heraus.

Richterin Elena Kagan schrieb in der Mehrheitsmeinung, Personen besäßen eine vernünftige Erwartung an die Vertraulichkeit ihrer Standortdaten, und dass Strafverfolgungsbehörden in dieses Recht eingreifen, wenn sie diese Daten anfordern, auch wenn nur für begrenzte Zeit und von einem Drittunternehmen. Das Gericht wies die Third-Party-Doktrin für präzise Standorthistorien zurück. Was man Google über den eigenen Aufenthaltsort mitteilt, bleibt laut dieser Entscheidung persönliches Eigentum.

Das Urteil baut direkt auf Carpenter v. United States von 2018 auf. Mobilfunkmasten verraten nur, in welchem Stadtbezirk sich jemand befand. Googles Sensorvault-Datenbank, auf die Geofence-Beschlüsse abzielen, lokalisiert ein Gerät auf wenige Meter genau. Je granularer die Standortdaten, desto stärker ist der verfassungsrechtliche Schutz.

Die Auswirkungen gehen weit über Strafverfahren hinaus. Bürgerrechtsorganisationen weisen darauf hin, dass Geofence-Beschlüsse alle erfassen können, die an einer Demonstration teilgenommen, eine Gesundheitseinrichtung besucht, juristische Hilfe in Migrationsfragen gesucht oder eine Religionsstätte betreten haben. Der Verfassungsschutz für Standorthistorien macht solche Rasterfahndungen erheblich schwerer durchsetzbar.

Verboten sind Geofence-Beschlüsse durch das Urteil nicht. Ermittler können diese Anfragen weiterhin stellen, müssen dabei jedoch Umfang und Zeitfenster gerichtlich begründen und die Anforderungen an Bestimmtheit und hinreichenden Tatverdacht erfüllen. Weitreichende Abfragen, die Hunderte Unbeteiligte erfassen, sind nun verfassungsrechtlich angreifbar.

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