Cybersicherheit

Apple hat keine EU-Gerichte mehr — alle drei DMA-Klagen abgewiesen

Adrian Kessler

Apple hatte drei separate Rechtsverfahren gegen den Digital Markets Act der EU angestrengt, die sich gegen die Einstufung als Gatekeeper, die Auflagen für den App Store und iMessage richteten. Das EU-Gericht wies alle drei Klagen ab.

Für die 450 Millionen iOS-Nutzer in der Europäischen Union verwandelt das Urteil die bislang angefochtenen Verpflichtungen in eine dauerhafte regulatorische Basis. Alternative App Stores – die Apple unter Protest zu erlauben begann – müssen nun zugänglich bleiben. Anfragen zur Interoperabilität mit Drittanbietern müssen bearbeitet werden. Anti-Steering-Bestimmungen, die Apple daran hinderten, Nutzer von konkurrierenden Zahlungssystemen wegzulenken, können nicht durch Klagen rückgängig gemacht werden. Das ehemals geschlossene Vertriebsmodell des App Store hat eine gerichtlich bestätigte Nachfolgearchitektur – ob Apple sie nun freiwillig gestaltete oder nicht.

Das Verfahrenselement des Urteils hat Auswirkungen, die über Apple hinausgehen. Das EU-Gericht bestätigte die von der Kommission sogenannte Sequenzierungsregel: Unternehmen, die als Gatekeeper eingestuft wurden, können DMA-Verpflichtungen nicht abstrakt anfechten – sie müssen auf konkrete Durchsetzungsmaßnahmen warten, bevor sie klagen. Dies versperrt die präventive Klagestrategie, die jede große Tech-Plattform andernfalls nutzen könnte, um die Einhaltung der Vorschriften zu verzögern, bis Gerichte die zugrundeliegende Gatekeeper-Einstufung geklärt haben. Die Regulierungsbehörden in Brüssel haben nun auch für Nicht-Apple-Gatekeeper eine sauberere Durchsetzungsbahn.

Was das Urteil nicht klärt, ist, wie die Einhaltung in der Praxis abläuft. Apples 500-Millionen-Euro-Strafe wegen früherer DMA-Verstöße bleibt separat angefochten. Die Entscheidung des EU-Gerichts beseitigt rechtliche Zweifel an der Existenz der Verpflichtungen, aber nicht an deren Umfang – und die Durchsetzungsgeschichte in der EU-Tech-Regulierung legt nahe, dass der Kampf um die Umsetzung sich über Jahre über den rechtlichen hinausziehen kann. Apple argumentiert weiterhin, dass seine Compliance-Haltung ausreichend sei; die Kommission widerspricht in bestimmten Punkten weiterhin. Das Urteil verändert das Terrain dieses Arguments, aber nicht seine Lösung.

Apple hat noch einen Rechtsweg: den Europäischen Gerichtshof, allerdings nur zu Rechtsfragen aus dem iMessage-Verfahren (das für unzulässig erklärt und nicht abgewiesen wurde). Die Kernbezeichnungen für iOS und den App Store endeten vor dem EU-Gericht. Drei Jahre Rechtsstreit brachten keine Auswege – sie brachten einen Präzedenzfall. Das strukturelle Ergebnis: Alternative Distribution von iOS-Software in der EU ist nicht länger eine Frage des Ob, sondern wie eng Apple die Bedingungen kontrollieren kann.

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