Technologie

Google verliert letzte EU-Berufung — das 4,1-Milliarden-Euro-Bußgeld für Android ist rechtskräftig

Susan Hill

Europas höchstes Gericht hat gesprochen — und diesmal gibt es keine weitere Berufungsmöglichkeit. Der Gerichtshof der Europäischen Union hat Googles letzte Klage gegen ein Kartellbußgeld von 4,1 Milliarden Euro abgewiesen, eine der höchsten Strafen, die je gegen ein Technologieunternehmen verhängt wurden. Acht Jahre nach der erstmaligen Verhängung durch die Regulierungsbehörden ist die Frage, ob Googles Android-Vereinbarungen gegen EU-Wettbewerbsrecht verstoßen haben, endgültig beantwortet.

Der ursprüngliche Verstoß betraf eine Praxis, mit der Milliarden von Android-Nutzern konfrontiert wurden, ohne ihr unbedingt einen Namen zu geben: die Vorinstallation. Google verpflichtete Smartphone-Hersteller, die Zugang zum Play-Store-Marktplatz wünschten, vorab zuzustimmen, jeden Android-Gerät mit Google-Suche und Chrome auszuliefern. Die Regulierungsbehörden stellten 2018 fest, dass diese Bündelung Googles eigenen Produkten einen Vorteil verschaffte, den Wettbewerber unabhängig von ihrer Qualität nicht überwinden konnten. Das Gericht der EU reduzierte die Strafe 2022 leicht von 4,34 auf 4,1 Milliarden Euro, ließ den Befund der Rechtswidrigkeit aber unberührt.

Der Gerichtshof bestätigte beide Schlussfolgerungen. In seinem Urteil erklärte das Gericht, die Vorinstanz habe «keine Rechtsfehler bei der Bewertung der wettbewerbswidrigen Auswirkungen der in den Android-Vereinbarungen festgelegten Vorinstallationsbedingungen begangen» und bestätigte, dass die Begründung des Bußgeldbetrags rechtlich einwandfrei war. Google hatte in seiner letzten Klage argumentiert, dass die Offenheit von Android für Drittanbieter-Anpassungen bedeute, seine Vorinstallationsbedingungen hätten den Wettbewerb nicht ausgeschlossen. Das Gericht war nicht überzeugt.

Das Urteil fällt in eine völlig andere Landschaft als jene, die beim Fallbeginn bestand. Google hat inzwischen Auswahlbildschirme in europäischen Android-Geräten eingeführt, die Nutzer auffordern, während der Einrichtung eine Standard-Suchmaschine zu wählen. Die Europäische Kommission hatte dies als Verhaltensmaßnahme gefordert. Ob diese Bildschirme die tatsächlich genutzten Suchmaschinen der Europäer wesentlich verändert haben, ist eine separate und viel schwierigere Frage: Die Standardinertie ist enorm, und der Nutzer, der aktiv eine alternative Suchmaschine wählt, ist eine Minderheit.

Googles Reaktion hält an seiner ursprünglichen Position fest. «Android bietet mehr Auswahl für alle und unterstützt Tausende von Unternehmen», erklärte das Unternehmen. «Dieses Urteil würdigt unsere erheblichen Investitionen nicht, um Android offen, interoperabel und kostenlos zu halten.» Das Argument ist nicht ohne Substanz: Androids Open-Source-Kern steht jedem Hersteller ohne diese Vereinbarungen zur Verfügung, und die Vereinbarungen galten nur für die lizenzierte Version mit Play Store. Das Gericht ist der Ansicht, dass zu diesem Zeitpunkt, wenn ein Hersteller den Play Store für seine kommerzielle Lebensfchigkeit benötigte, die Bedingungen bereits zwingend waren.

Die Spannung im Mittelpunkt dieses Falls ist durch das Urteil nicht vollständig gelöst worden. Was legitime Bündelung von wettbewerbswidrigen Kopplungsgeschäften unterscheidet, ist eine Frage, die wiederkehren wird, wenn KI-Assistenten, Betriebssysteme und Hardware noch weiter miteinander verschmelzen. Die EU verfügt über regulatorische Instrumente — der Digital Markets Act nennt Google als «Gatekeeper» — aber Durchsetzungsfristen hinken der Marktentwicklung oft um Jahre hinterher.

Die Europäische Kommission könnte nun prüfen, ob die im ursprünglichen Fall akzeptierten Verhaltensmaßnahmen angesichts des Auswahlbildschirm-Rollouts und der Entstehung KI-nativer Suchalternativen aktualisiert werden müssen. Jedes neue Verfahren würde vom Vorteil einer gefestigten, rechtlich gesicherten Grundlage profitieren.

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