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Elvis-Rechteinhaber wollen 274 Songs aus Anthropics Claude löschen lassen

Adrian Kessler
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Die Rechteinhaber von Songs, die Elvis Presley berühmt gemacht hat, ziehen gegen Anthropic vor Gericht. Ihr Vorwurf: Der Chatbot Claude habe die Liedtexte von fast 300 seiner Aufnahmen ohne Lizenz und ohne einen Cent zu zahlen gelernt. Zum Katalog gehören All Shook Up, Can’t Help Falling in Love, Don’t Be Cruel und Return to Sender. Die geforderte Abhilfe geht über eine Geldzahlung hinaus: Jede Kopie der Liedtexte soll vernichtet werden. Die Kläger zählen dazu auch die Modellgewichte von Claude – den trainierten Kern des Chatbots.

Diese Forderung unterscheidet die Klage von einer gewöhnlichen Schadensersatzforderung. Sie betrifft auch eine Angewohnheit, die sich viele Claude-Nutzer zugelegt haben, ohne groß darüber nachzudenken: Sie bitten den Chatbot um ein Lied im Stil eines berühmten Künstlers oder um einen umgeschriebenen Refrain, den sie bei einer Hochzeit vortragen können. Solche Anfragen führten zu nicht lizenzierten Versionen ihrer Songs, behaupten die Kläger, und Anthropic habe davon gewusst.

Federführende Klägerin ist ABG EPE IP, die Tochtergesellschaft der Authentic Brands Group, die Presleys Namen und Abbild kontrolliert und einen Teil der Verlagsrechte an den von ihm aufgenommenen Songs hält. Hinzu kommen Raleigh Music Publishing, Abilene Music sowie mit der Familie Aberbach verbundene Treuhandgesellschaften. Deren Unternehmen Hill and Range war Miteigentümer von Presleys Musikverlagen. Ebenfalls beteiligt ist eine mit Luigi Creatore verbundene Treuhandgesellschaft; Creatore war Mitautor von Can’t Help Falling in Love. Die Klageschrift führt 274 Kompositionen auf. Ihr leitender Anwalt Richard Busch vertrat die Familie von Marvin Gaye erfolgreich im Verfahren um Blurred Lines.

Die Kläger verlangen Ersatz des tatsächlichen Schadens und die Gewinne von Anthropic oder – hilfsweise – den gesetzlichen Höchstbetrag für vorsätzliche Urheberrechtsverletzungen: 150.000 Dollar pro Song, insgesamt 41,1 Millionen Dollar. Zwei weitere Ansprüche nach dem Digital Millennium Copyright Act summieren sich auf 685.000 Dollar. Dabei geht es um den Vorwurf, Anthropic habe sich über bestehende Log-ins, Bezahlschranken und Bot-Sperren bei lizenzierten Liedtextdiensten hinweggesetzt. Weitere 6,85 Millionen Dollar werden dafür gefordert, dass Songwriter- und Verlagsangaben vor dem Training entfernt worden seien. Die geltend gemachte Gesamtsumme liegt bei gut 48,6 Millionen Dollar – verglichen mit einem Unternehmenswert von 1,2 Billionen Dollar auf Sekundärmärkten, den die Klageschrift selbst ansetzt.

Der Vorwurf rund um die Angaben zu Urhebern ist der konkreteste Teil der Klageschrift. Anthropic habe drei Werkzeuge zur Textextraktion getestet und sich für eines namens Newspaper entschieden, weil es Songtitel, Namen der Songwriter und Angaben zu den Verlagen gründlicher entfernte. Ein anderes Tool, jusText, habe das Unternehmen verworfen, weil es Urheberrechtshinweise stehen ließ, heißt es in der Klage. Ein Modell, das mit Liedtexten ohne Urheberangaben trainiert wurde, könne Nutzern nicht sagen, wer den Vers geschrieben hat, den es nachahmt. Das erschwere es, eine Urheberrechtsverletzung zu erkennen, argumentieren die Kläger. Laut Klageschrift gelangten die Liedtexte außerdem über Songtext-Websites, das Webarchiv Common Crawl, einen Datensatz mit YouTube-Untertiteln und über BitTorrent heruntergeladene Raubkopien von Büchern zu Claude – eine Praxis, mit der sich ein Richter bereits in einem früheren, von Autoren angestrengten Verfahren befasste.

Die Belege für die Presley-Songs selbst sind weniger umfangreich, als die große Zahl in der Überschrift vermuten lässt. Wie Music Business Worldwide anmerkte, enthält die Klageschrift keine einzige Claude-Antwort, die eines der 274 Werke wiedergibt. Das schärfste Zitat stammt aus einem anderen Verfahren über Songs im Besitz von Round Hill Music, darunter Iris von den Goo Goo Dolls. Darin räumt Claude Sonnet 5 ein, seine Umarbeitungen von Songs für ein modernes Publikum hätten sich „von einer bloßen Inspiration bereits in Richtung einer Wiedergabe des urheberrechtlich geschützten Songs“ bewegt. Bei Presleys Katalog behaupten die Kläger nach bestem Wissen und Gewissen, Claude habe zu jedem Song urheberrechtsverletzende Inhalte ausgegeben; Anthropics eigene Protokolle würden das belegen. Ein Sprecher von Anthropic erklärte, das Unternehmen widerspreche den Vorwürfen und werde sich umfassend gegen die Klage verteidigen. Anthropic vertritt weiterhin die Auffassung, dass das Training mit urheberrechtlich geschützten Texten unter die Fair-Use-Regel fällt.

Die Klageschrift räumt auch etwas ein, das Nutzer wiedererkennen dürften: Claude Haiku 4.5 und Sonnet 5 weigern sich bereits, vollständige Liedtexte auszugeben, und verweisen dabei auf das Urheberrecht. Anthropic führte diesen Filter ein, nachdem Musikverlage das Unternehmen erstmals verklagt hatten. Inzwischen dreht sich der Streit um alles, was diese Verweigerung umgibt – von Pastiches und Parodien bis hin zu modernisierten Umarbeitungen. Eine Niederlage könnte Anthropic dazu bewegen, bei Anfragen zu Songs für alle Nutzer und in jedem Land, in dem Claude angeboten wird, noch häufiger abzulehnen – obwohl es sich um ein US-Verfahren handelt, das nach US-Recht entschieden wird.

Anthropic sieht sich vor demselben Gericht bereits mit mindestens sechs weiteren Klagen wegen musikalischer Kompositionen konfrontiert. Universal Music, Concord und ABKCO klagten im Oktober 2023 und weiteten ihre Forderung später auf mehr als 20.000 Werke aus. Im März 2026 folgte BMG, im August dann Sony Music Publishing, Warner Chappell und Round Hill. Außerdem zahlte das Unternehmen 1,5 Milliarden Dollar, um einen Rechtsstreit mit Buchautoren über raubkopierte Bücher beizulegen – ein Verfahren, auf das sich die Presley-Klage wiederholt bezieht.

Die Klage im Namen der Presley-Rechteinhaber wurde am 23. Oktober beim Bundesgericht in San Francisco eingereicht. Anthropic muss nun darauf antworten. Mit Spannung erwartet wird zunächst die Entscheidung im älteren Verfahren der Musikverlage: Ein Richter hörte Anthropics Argumentation zum Fair Use am 21. Oktober an, hat aber noch nicht entschieden.

Was immer der Richter zum Training sagt, wird sich auch auf dieses Verfahren auswirken. Die Presley-Rechteinhaber setzen darauf, dass Fair Use keinen Chatbot schützen kann, der die Songs gut genug kennt, um sie auf Anfrage umzuschreiben.

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